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Für Privatversicherte und Zusatzversicherte wird nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.Welche Kosten letztendlich tatsächlich von Ihrer Versicherung übernommen wird hängt von Ihrer Versicherung und dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Sie müssen damit rechnen das Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.Da das GeBüH aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, wird wenn nötig die Rechnung an den Stundesatz angepasst. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.Unabhängig davon sind Heilpraktikerrechnungen nach Rechnungserhalt direkt an den Heilpraktiker zu zahlen.Die Rechnungen müssen von Ihnen bei Ihrer Versicherung zur Prüfung der Kostenerstattung eingereicht werden.Ein direktes Abrechnen von Heilpraktiker zu Versicherung ist gesetzlich nicht möglich.Gesetzlich Versicherte erhalten eine Selbstzahlerrechnung mit einem Verrechnungssatz von 84,-€ /Std.Die Kosten können sich z.B. durch Labordiagnostik und verwendete Materialien erhöhen.Für den Ersttermin planen Sie für Anamnese, Erstgespräch und Untersuchung bitte 1 bis 1 ½ Stunden ein.